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Sterilisator-Kontrollen |
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Die einschlägigen DIN-Normen betreffen zwar in erster Linie Großsterilisatoren und ihren Einsatz im Krankenhausbetrieb, allgemein müssen jedoch im Rahmen der erforderlichen Qualitätssicherung in ärztlichen und nichtärztlichen Praxen, sowie in allen anderen Betrieben bei der Anwendung von Sterilisationsverfahren regelmäßig Maßnahmen zum Nachweis ihrer Wirksamkeit durchgeführt werden. Nur dann ist für den Anwender und seine Patienten oder Kunden ein ausreichendes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Eine überprüfbare Dokumentation gilt im Haftungsfall als Beweismittel. Die Überwachung des Sterilisationsverfahrens erfolgt durch physikalische Prozeßkontrolle (Temperatur, Druck, Vakuum) und chemische Indikatoren (Thermo-Farbindikatoren). Die Überprüfung der Wirksamkeit eines Sterilisationsvorgangs erfolgt durch die mikrobiologische Prozeßkontrolle mittels Bioindikatoren, die dem Sterilisationsgut beigegeben werden. Diese Qualitätskontrolle erlaubt eine Aussage über das Maß der Keiminaktivierung. Die Häufigkeit von bakteriologischen Kontrollen ist dabei abhängig von der Zuverlässigkeit des Sterilisators, sollte aber mindestens halbjährlich, besser vierteljährlich erfolgen. Generell wird sie notwendig nach Reparatur oder Änderungen des Verfahrensablaufs. Die Anzahl der Sporenstreifen ist abhängig von der Größe des Gerätes. Arbeitsanweisung: Biologische Sterilisationskontrolle für Dampf-, Heißluft- und EO-Gas Sterilisatoren nach DIN 58946
Siehe auch:
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